Die Europäische Gemeinschaft hat im Jahr 1991 alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, sämtliche Gemeinden mit einer organischen Belastung des Abwassers von mehr als 15.000 Einwohnern bis Dezember 2000 sowie Gemeinden mit 2.000 Einwohnern bis Dezember 2005 an eine Abwasserbehandlungsanlage anzuschließen.
Eines der Hauptziele dieser Bestimmung bestand darin, die direkte Einleitung von Abwässern bis 2002 durch urbanes und industrielles Abwassermanagement zu stoppen sowie die Wiederaufbereitung zu fördern. Die physikochemische und chemische Analyse der Abwässer am Einlass (Zulauf) und am Auslass (Ablauf) der Aufbereitungsanlagen ist eine effektive Möglichkeit, die Prozesseffizienz und die endgültige Qualität der Abwässer zu kontrollieren (Richtlinie 91/271/EWG).
Dank ihrer Fähigkeit zur Multi-Elementbestimmung, des hoch linearen dynamischen Bereichs und der hohen Empfindlichkeit wird zur Abwasseranalyse häufig die optische Emissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-OES) eingesetzt. Haupt-, Neben- und Spurenelemente können simultan bestimmt werden und wirken sich dadurch kostensenkend auf die Analyse aus.